Unabhängigkeit
Wir sind ein freies Sachverständigenbüro und an keine Versicherung gebunden. Unser Ergebnis richtet sich nach dem Schadenbild, nicht nach den Erwartungen eines Auftraggebers.
Über das Sachverständigenbüro

Das Ingenieur- & Kfz-Sachverständigenbüro Ichpal erstellt Gutachten für Unfallschäden, Fahrzeugwerte und Beweisfragen. Hier lesen Sie, wie wir arbeiten und was Sie von uns erwarten können.
24 h erreichbar, auch am Wochenende.
Das Ingenieur- & Kfz-Sachverständigenbüro Ichpal ist ein freies Sachverständigenbüro in Hamburg. Inhaber ist S. Ichpal, die Berufsbezeichnung Ingenieur wurde in Deutschland verliehen, zuständig ist die Ingenieurkammer Niedersachsen. Als Kfz-Sachverständiger in Hamburg begutachten wir Unfallschäden, bewerten Fahrzeuge und sichern Beweise – vor Ort, dort wo Ihr Fahrzeug steht.
Wir arbeiten frei und unabhängig. Das heißt: Wir sind an keine Versicherung gebunden und erstellen Gutachten allein im Auftrag unserer Kunden. Bewertet wird, was am Fahrzeug technisch feststellbar ist. Diese Unabhängigkeit ist kein Werbeversprechen, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Gutachten in der Schadenregulierung überhaupt etwas wert ist.
Die Begutachtung übernimmt ein Ingenieur. Der Blick gilt deshalb nicht nur der sichtbaren Delle, sondern auch dem, was dahinter liegt: Struktur, Verbindungen, Folgeschäden, Vorschäden. Ein Schaden, der bei der Aufnahme übersehen wird, taucht später in keiner Abrechnung mehr auf. Genau darum nehmen wir uns die Zeit, die ein Fahrzeug braucht.

Vier Punkte bestimmen, wie wir jeden Auftrag bearbeiten.
Wir sind ein freies Sachverständigenbüro und an keine Versicherung gebunden. Unser Ergebnis richtet sich nach dem Schadenbild, nicht nach den Erwartungen eines Auftraggebers.
Jede Position im Gutachten ist belegt: durch Fotos, Messwerte, Kalkulation und Marktdaten. Wer das Gutachten prüft – Versicherung, Anwalt oder Gericht – soll jeden Schritt nachvollziehen können.
Ein Unfall hält sich nicht an Bürozeiten. Sie erreichen uns rund um die Uhr, auch am Wochenende, und bekommen kurzfristig einen Termin vor Ort.
Wir gehen das Gutachten mit Ihnen durch und erklären, was Wiederbeschaffungswert, Restwert oder merkantile Wertminderung für Ihren Fall bedeuten. Rechtliche Fragen zur Regulierung klärt Ihr Anwalt.
Vom Streifschaden bis zum Totalschaden, vom Alltagswagen bis zum Klassiker — ein Ausschnitt aus den Fahrzeugen, die wir begutachtet haben.






Die wichtigsten Angaben zum Büro auf einen Blick.
Unser Büro liegt am Lister Weg 25a in 22117 Hamburg. Begutachtet wird aber selten im Büro, sondern dort, wo das Fahrzeug steht: am Unfallort, zu Hause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. In Hamburg sind wir unter anderem in Wandsbek, Billstedt, Barmbek, Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Harburg und Bergedorf unterwegs.
Im Umland fahren wir ebenso kurzfristig heraus, etwa nach Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg, Reinbek, Buxtehude, Stade und Lüneburg. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, muss es dafür nicht bewegt werden. Sagen Sie uns, wo es steht, dann kommen wir dorthin.
Wenn Sie unsicher sind, welches Gutachten Ihr Fall braucht, klären wir das vorab am Telefon. Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab, Vorkasse leisten Sie nicht. Bei Eigenaufträgen wie einer Fahrzeugbewertung nennen wir Ihnen vorher einen Festpreis.

Ein Kfz-Sachverständiger stellt den Zustand und den Schaden eines Fahrzeugs technisch fest und hält das Ergebnis in einem Gutachten fest. Dazu gehören Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung sowie Reparatur- und Ausfalldauer. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadenregulierung, für einen Fahrzeugverkauf oder zur Beweissicherung.
Ja, unsere Gutachten werden von Versicherungen anerkannt. Sie sind so aufgebaut, dass jede Position durch Fotos, Messwerte, Kalkulation und Marktdaten belegt ist und damit prüfbar bleibt. Als freies Sachverständigenbüro arbeiten wir dabei ausschließlich im Auftrag unserer Kunden und nicht für eine Versicherung.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Gutachterwahl. Sie müssen den Prüfdienst der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren, sondern beauftragen den Sachverständigen, dem Sie vertrauen. Die Kosten des Gutachtens gehören bei einem Haftpflichtschaden zum Schaden und werden üblicherweise von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Ausgenommen sind Bagatellschäden von etwa unter 750 bis 1.000 Euro.
Rufen Sie uns unter 0176 63133240 an – rund um die Uhr, auch am Wochenende. Wir klären kurz Ihren Fall und vereinbaren einen Termin vor Ort in Hamburg oder im Umland.