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24 h erreichbar — auch am Wochenende0176 63133240

Leistung Unfallgutachten

Unfallgutachten Hamburg nach unverschuldetem Unfall

Weißer Mercedes mit schwer beschädigter Front nach einem Unfall, aufgenommen am Standort des Fahrzeugs
Frontschaden nach Kollision — Aufnahme am Standort

Wir nehmen den Schaden an Ihrem Fahrzeug vor Ort auf und erfassen alle Positionen, die Ihnen zustehen – von den Reparaturkosten über die Wertminderung bis zum Nutzungsausfall.

  • Freie Gutachterwahl nach dem Unfall
  • Keine Vorkasse bei Haftpflichtschaden
  • 24 h erreichbar, auch am Wochenende
  • Begutachtung in Hamburg und Umland

24 h erreichbar, auch am Wochenende.

Was ist ein Unfallgutachten?

Nach einem Unfall zählt zuerst, was tatsächlich beschädigt ist. Ein Unfallgutachten in Hamburg hält genau das fest: Schadenumfang, Reparaturweg, Kosten und alle weiteren Positionen, die Ihnen als Geschädigtem zustehen. Das Schadengutachten ist die Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung und im Streitfall ein Beweismittel.

Wir begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht – in Wandsbek, Billstedt, Altona, Barmbek, Harburg oder Bergedorf ebenso wie in Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg oder Reinbek. Sie müssen nichts vorbereiten. Wir dokumentieren den Schaden fotografisch, prüfen mögliche Vorschäden, ordnen die Beschädigungen dem Unfallhergang zu und legen den Reparaturweg fest.

Erstellt wird das Gutachten von einem Ingenieur. Das bedeutet technische Bewertung statt Pauschalannahmen. Anschließend erklären wir Ihnen das Ergebnis in verständlicher Sprache, damit Sie wissen, worüber Sie mit Versicherung, Werkstatt oder Anwalt sprechen.

Schwarzer Pkw mit eingedrücktem Vorderwagen und verschobenem Vorderrad
Vorderwagen eingedrückt, Rad verschoben — Verdacht auf Rahmenschaden

Unfallgutachten Hamburg: Wer zahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten als Teil des Schadens. Sie gehen bei uns nicht in Vorkasse. Wir rechnen direkt mit der eintrittspflichtigen Versicherung ab.

Sie dürfen den Kfz-Sachverständigen frei wählen. Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Ein von der Gegenseite beauftragter Prüfer arbeitet im Interesse dieser Versicherung – nicht in Ihrem. Wir sind ein freies Sachverständigenbüro und an keine Versicherung gebunden.

Eine Ausnahme ist der Bagatellschaden. Liegt der Schaden schätzungsweise unter rund 750 bis 1.000 Euro, werden die Kosten für ein volles Unfallgutachten in der Regel nicht erstattet. Dann ist ein Kurzgutachten der passende Weg. Beauftragen Sie uns selbst, etwa nach einem selbst verursachten Schaden, nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis. Wie Ihre Ansprüche im Einzelfall durchzusetzen sind, klärt Ihr Anwalt – wir liefern die technische Grundlage.

Hamburger Taxi mit beschädigtem Heck und aufgerissener Seitenwand
Heck und Seitenwand — Nutzungsausfall bei gewerblicher Nutzung

Diese Schadenpositionen erfassen wir

Ein vollständiges Unfallgutachten endet nicht bei den Reparaturkosten.

01

Reparaturkosten

Kalkuliert nach Herstellervorgaben mit Ersatzteilen, Arbeitswerten und Lackierung. Auch beschädigte Teile hinter dem sichtbaren Bereich gehören dazu.

02

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt zahlen müssten. Er entscheidet mit darüber, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

03

Restwert

Der Wert Ihres Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Wir weisen die eingeholten Angebote nachvollziehbar aus, damit die Zahlen überprüfbar bleiben.

04

Merkantile Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert. Diese Differenz wird gesondert ermittelt und ausgewiesen.

05

Nutzungsausfall

Wir ordnen Ihr Fahrzeug einer Entschädigungsgruppe zu und benennen die Ausfalldauer. Das ist die Grundlage, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.

06

Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer

Wir geben an, wie lange die Instandsetzung dauert oder wie viel Zeit die Ersatzbeschaffung realistisch braucht.

07

Verbringungs- und Verwertungskosten

Transport zur Lackiererei, Entsorgung beschädigter Teile und Verwertungspositionen gehören in die Kalkulation und werden häufig übersehen.

08

Beweissicherung

Fotodokumentation, Schadenbeschreibung und Zuordnung der Schäden zum Unfallhergang. Das zählt, wenn die Versicherung Positionen kürzt oder Vorschäden einwendet.

So läuft Ihr Unfallgutachten ab

Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten sind es vier Schritte.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Sie erreichen uns unter 0176 63133240 oder per E-Mail an info@hamburg-gutachter24.de – rund um die Uhr, auch am Wochenende.

  2. 02

    Termin vor Ort

    Wir kommen kurzfristig zu Ihrem Fahrzeug: nach Hause, in die Werkstatt oder zum Abstellort in Hamburg und im Umland.

  3. 03

    Begutachtung

    Wir nehmen den Schaden auf, dokumentieren ihn fotografisch, prüfen Vorschäden und klären offene Punkte direkt mit Ihnen.

  4. 04

    Gutachten und Weitergabe

    Sie erhalten das Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage. Auf Wunsch senden wir es an Versicherung, Anwalt und Werkstatt.

Lichtbilder aus Unfallgutachten

Jede Position im Gutachten ist mit Aufnahmen belegt. So bleibt der Schadenumfang auch dann nachvollziehbar, wenn das Fahrzeug längst repariert ist.

BMW mit beschädigter Frontschürze und Nebelscheinwerfer
Frontschürze — Schadenaufnahme im Freien
Weiße Mercedes A-Klasse mit durchgehendem Streifschaden über beide Türen
Durchgehender Seitenschaden über beide Türen
Fiat mit eingedrückter Heckschürze und beschädigtem Stoßfänger
Heckschürze eingedrückt — typischer Auffahrschaden
Dunkler Mercedes mit Schaden an Fahrertür und Schweller
Tür und Schweller — Aufnahme vor Beginn der Reparatur
Weißer Mercedes SUV mit Schaden an Heckstoßfänger und hinterem Kotflügel
Heckstoßfänger und Kotflügel — Schadenumfang am Aufnahmetag
Pick-up mit Schaden an Tür, Schweller und Trittbrett
Tür, Schweller und Trittbrett eines Pick-up

Was wir für den Termin brauchen

Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis – wir klären es beim Termin.

01Fahrzeugpapiere
Zulassungsbescheinigung Teil I, Foto oder Kopie genügt
02Unfalldaten
Datum, Uhrzeit, Ort und kurzer Hergang
03Unfallgegner
Kennzeichen, Versicherung und Schadennummer, soweit bekannt
04Polizei
Aktenzeichen oder Tagebuchnummer, falls die Polizei aufgenommen hat
05Vorschäden
Bekannte Alt- und Vorschäden, vorhandene Reparaturnachweise
06Fahrzeugdaten
Laufleistung, Sonderausstattung, Reifen, Serviceheft
07Anwalt
Kontaktdaten, falls Sie bereits einen Anwalt beauftragt haben
08Zustand
Fahrzeug unrepariert, Reparaturbeginn erst nach der Begutachtung

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Wer zahlt den Gutachter bei einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten als Teil des Schadens. Sie gehen dabei nicht in Vorkasse, wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Ausnahme ist der Bagatellschaden unter rund 750 bis 1.000 Euro: Dort werden die Kosten für ein volles Gutachten üblicherweise nicht übernommen.

Wie viel kostet ein Unfallgutachten in Hamburg?

Das Honorar richtet sich üblicherweise nach der Höhe des ermittelten Schadens und nicht nach dem Zeitaufwand. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt es die gegnerische Haftpflichtversicherung. Beauftragen Sie das Gutachten selbst, nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis.

Darf ich den Kfz-Gutachter selbst aussuchen?

Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder einen Sachverständigen noch eine Werkstatt vorschreiben. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erfasst alle Schadenpositionen, die Ihnen zustehen, statt nur die reinen Reparaturkosten.

Wie lange dauert ein Unfallgutachten?

Die Begutachtung vor Ort dauert meist 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb weniger Werktage vor, digital und auf Wunsch als Ausdruck. Termine vergeben wir kurzfristig, auch abends und am Wochenende.

Wann ist ein Unfallgutachten sinnvoll und wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Ein Unfallgutachten ist sinnvoll, sobald der Schaden über einen Bagatellschaden hinausgeht, also grob ab 750 bis 1.000 Euro. Nur das Gutachten weist Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Ausfalldauer aus – ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nennt allein die Reparaturkosten. Bei kleineren Schäden genügt ein Kurzgutachten.

Termin für Ihr Unfallgutachten

Rufen Sie an unter 0176 63133240 – rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende. Wir kommen kurzfristig zu Ihnen nach Hamburg oder ins Umland.

0176 63133240

24 h erreichbar — auch am Wochenende

info@hamburg-gutachter24.de
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