Der Ablauf ist bei allen Leistungen gleich. Sie rufen an, wir klären den Fall kurz und vereinbaren einen Termin. Begutachtet wird dort, wo das Fahrzeug steht – zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort. Wir kommen nach Wandsbek, Billstedt, Altona, Eimsbüttel, Barmbek, Harburg, Bergedorf und Hamburg-Mitte, ebenso ins Umland nach Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg, Reinbek, Buxtehude, Stade und Lüneburg.
Bereithalten sollten Sie: Zulassungsbescheinigung Teil I, Ihre Anschrift und Bankverbindung, Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners sowie die Schadennummer, falls sie schon vorliegt. Dazu ein Polizeiprotokoll oder Aktenzeichen, wenn die Polizei aufgenommen hat. Hilfreich sind Belege zu Vorschäden, Reparaturen und Sonderausstattung – bei Wertgutachten und Oldtimern besonders.
Zwei praktische Hinweise: Lassen Sie den Schaden vor der Besichtigung nicht reparieren und verändern Sie ihn nicht, sonst fehlt die Grundlage für die Feststellungen. Und geben Sie das Fahrzeug nicht auf Zuruf der gegnerischen Versicherung in eine bestimmte Werkstatt, bevor der Schaden dokumentiert ist.
Danach erstellen wir das Gutachten und senden es Ihnen zu, auf Wunsch zusätzlich an Anwalt und Versicherung. Die einzelnen Positionen erklären wir Ihnen verständlich. Rechtliche Fragen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gehören zu Ihrem Anwalt.